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   BFH, 06.03.1985 - I R 58/82   

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https://dejure.org/1985,8559
BFH, 06.03.1985 - I R 58/82 (https://dejure.org/1985,8559)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1985 - I R 58/82 (https://dejure.org/1985,8559)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1985 - I R 58/82 (https://dejure.org/1985,8559)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 27/80

    Bei steuerlich nicht anerkanntem Ehegattenarbeitsverhältnis sind die

    Auszug aus BFH, 06.03.1985 - I R 58/82
    Entsprechendes gilt dann, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte Verfügungsvollmacht über das Konto des Arbeitgeber-Ehegatten besitzt, auf das das Arbeitsentgelt überwiesen wird (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 27/80, BFHE 138, 198, BStBl II 1983, 496).
  • BFH, 24.03.1983 - IV R 76/80

    Keine Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen KG und Ehegatten des

    Auszug aus BFH, 06.03.1985 - I R 58/82
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. März 1983 IV R 76/80, BFHE 139, 144, BStBl II 1983, 770, m.w.Nachw.) sind Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie klar und eindeutig vereinbart und tatsächlich vollzogen sind.
  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Wird ein Ehegatten-Dienstverhältnis steuerrechtlich nicht anerkannt, so sind die Aufwendungen des Arbeitgeber-Ehegatten - sei es die Zahlung von Gehalt, sei es die von Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 27/80, BFHE 138, 198, BStBl II 1983, 496; vom 6. März 1985 I R 58/82, BFH/NV 1986, 83) - keine Betriebsausgaben.
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